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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

IBS Intelligent Battery System GmbH

 1.       ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1    Geltungsbereich

 A)  Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen ergänzende oder abweichende Bestimmungen enthalten.
 Der Besteller anerkennt mit der schriftlichen Bestellung bzw. mit dem Vertragsabschluss die Verbindlichkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen und der besonderen

Vertragsbedingungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Spätestens mit dem Empfang der Waren oder Dienstleistungen gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen vom Besteller als angenommen.
Der Besteller verzichtet damit auf die vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 B) Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die jeweils anwendbaren besonderen Vertragsbedingungen liegen jeder Offerte und jeder Auftragsbestätigung bei.

1.2    Zahlungsbedingungen

 A)  Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise netto ab Werk oder Lager ausschliesslich der Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand.

 B) Werden vereinbarte Zahlungen nicht bis spätestens  30 Tage nach Rechnungsdatum geleistet, so wird ohne weiteres der ganze Restbetrag fällig. Für Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins von 7% in Rechnung gestellt. Beanstandungen irgendwelcher Art und Verzögerungen in der Ablieferung bewirken kein Recht auf Zahlungsenthebung oder Verlängerung der fälligen Termine.

 1.3    Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Dies gilt auch anteilmässig bei Weiterverarbeitung.

 2.       AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNG ODER  INSTALLATION

 2.1    Lieferfrist, Liefertermine

  A) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung.

B) Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschäden die ihm oder Dritten entstanden sind.

 3.       TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

 3.1    Allgemeines

 A) Der Besteller ist verpflichtet, IBS Intelligent Battery System GmbH über allfällige vorhandene störempfindliche Geräte wie Funktelefone, Funkgeräte, Personensuchanlagen, Radiogeräte, EDV Netzwerke und dergleichen vor der Lieferung/Installation der bestellten Waren zu informieren.

 B) Sämtliche vorhandene Geräte müssen den Normen der Schweiz. Störschutzverordnung und der Norm SEV 3600 entsprechen.

 3.2    Installation

 A) Bei sämtlichen Komponenten und nicht schlüsselfertig bestellten Anlagen muss der Kunde für eine fachgerechte Installation besorgt sein. Insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und deren Komponenten darf die Installation nur durch instruiertes Fachpersonal ausgeführt werden.
 B) Bei Nichteinhaltung der bei Vertragsabschluss im jeweiligen Land gültigen Installationsvorschriften (wie z.B. HV, NIV, STI Nr. 233.0690 d in der Schweiz), lehnt IBS Intelligent Battery System GmbH  für Schäden aller Art ausdrücklich jegliche Haftung ab.

 4.       BEWILLIGUNGSVERFAHREN

4.1    Bewilligung

 Wird von Gesetzes wegen für eine Energieerzeugungsanlage eine Installations-, Rückspeisungs- oder Baubewilligung oder eine Planvorlage verlangt, ist der Besteller, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet, den Antrag für diese Bewilligung unverzüglich einzureichen. Die Kosten für diese trägt der Besteller selber.

 5.       SONSTIGES

 5.1    Schutzrechte

 Die von IBS Intelligent Battery System GmbH zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Unterlagen sind deren Eigentum und dürfen ohne schriftliches Einverständnis keinen Drittpersonen zugänglich gemacht und nicht kopiert, vervielfältigt oder zur Anfertigung des Produktes verwendet werden.

 5.2    Garantie

 A) IBS Intelligent Battery System GmbH übernimmt für die schlüsselfertig installierten Anlagen eine einjährige Funktionsgarantie und gibt die vom jeweiligen Hersteller gewährte Produktgarantie weiter. Die Garantiefrist beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage.

 B) Für Materiallieferungen gibt IBS Intelligent Battery System GmbH die vom jeweiligen Hersteller gewährte Produktgarantie weiter. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung des Materials. Im übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen des schweizerischen OR:

 5.3    Gerichtsstand ist Thun

MWY_14.05.2007